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 Betreff des Beitrags: Schmuck-Bewerten, Schmuck-Gutachten, Schmuck-Schätzen
BeitragVerfasst: 15.01.2006, 20:14 
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Schmuck-Bewertertung - Schmuck-Gutachten - Schmuck-Schätzen


Liebe Besucher des Schmuck-Forums,

diese Rubrik bedarf meiner Meinung nach eine gesonderte Erklärung. Schmuck zu bewerten ist ein eigener Beruf und wird von Schmuckgutachter / Sachverständigen ausgeführt. Diese prüfen den Schmuck auf „Herz und Nieren“ und erstellen daraus eine Expertise / Gutachten welches eine verbindliche und verlässliche Aussage zu dem Schmuckstück macht. Diese Gutachten haben dann z.B. auch Bestand für die Versicherung oder vor Gericht.

Es liegt in der Sache der Natur,
dass eine Schmuck-Schätzung in einem Forum im wahrsten Sinne des Wortes NUR eine Schätzung ist. Kein Sachverständiger für Edelstein-Gutachten kann von einem Foto er erkennen ob z.B. der Stein ein echter Diamant ist oder ob der Edelstein Fehler hat ect. Kein Goldschmiedemeister kann per Bild prüfen ob z.B. der Ring wirklich 18 Karat hat oder falsch gestempelt wurde. Auch eine Altersdatierung kann, wie uns Funk und Fernsehen zeigen, auch nach intensiver vor Ort Überprüfung fehlerhaft sein.

Dieses möchte ich jedem hier zu bedenken geben, es kann im Internet nur eine grobe Einschätzung bei rauskommen. Wenn Sie eine richtige Schmuckschätzung haben möchten, erkundigen Sie sich bei der Handwerkskammer Ihrer Stadt / Bezirks nach einem Sachverständigen für Schmuckwaren. Jedoch Kostet dieses selbstverständlich auch sein Geld.


Gutachter und Sachverständige für Schmuck und Uhren:
Gutachter und Sachverständige müssen über eine fachliche Kompetenz, eine sogenannte "besondere Fachkunde" verfügen. Das Erwerben dieser Sachkunde ist wie folgt möglich:
  • ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss
  • mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Sachgebiet
Im Handwerk kann diese Kompetenz auch durch den Abschluss als Handwerksmeister mit entsprechender Berufspraxis zusammen mit umfangreicher fachlicher sowie rechtlicher Fortbildung erworben werden.

In Deutschland ist die Bezeichnung "Sachverständiger" nicht geschützt. Man unterscheidet:

  • freie Sachverständige
  • Behörden als Sachverständige
  • amtlich anerkannte Sachverständige
  • verbandsanerkannte Sachverständige
  • EU-zertifizierte Sachverständige gemäß ISO 17024
  • öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Noch ein kleiner Tipp am Rande:
Viele Käufer, Stichwort Ebay, verwechseln ein Zertifikat mit einem Gutachten. Ein Gutachten darf NUR von einem Sachverständigen ausgestellt werden (§ 1299 ABGB) und gibt das Objektive und neutrale Urteil eines Sachverständigen wieder. Ein Zertifikat kann jeder ausstellen, der sich dazu berufen fühlt. Hier können somit ominöse Versicherungswerte angegeben werden, die absolut nichts über den tatsächlichen Wert aussagen. Bei Gutachten mit Wertangabe muss Name, Adresse (Ausweisnummer) des Auftraggebers genannt werden, da der Gutachter gegenüber dem Auftraggeber für den Schätzwert haftet.



Lieben Gruß
Adminy

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