Silver77 hat geschrieben:
Hallo alle zusammen!
ich bin gelernte Goldschmiedin und möchte neben meinem Vollzeitjob ein Gewerbe anmelden. Genehmigung des Arbeitgebers existiert!

Folgende Probleme tauchen nun auf:
Zur Nebengewerbeanmeldung benötige ich eine Kopie des Handwerksrolleneintrages.
-> laut einer Dame bei der Handwerkskammer bin ich dort automatisch mit Bestehen meiner Meisterprüfung schon eingetragen.
Daraufhin habe ich nachgefragt, ob ich diesen Eintrag in Kopie für meine Gewerbeanmeldung bekommen könnte.
Vorab: Steuerrechtliches Nebengewerbe ist kein Präjudiz für das Gewerberecht. Anders formuliert: Du meldest ein Gewerbe an. Ob Du nebenbei angestellt bist, ist gewerberechtlich unerheblich.
Daher kommen alle folgenden Probleme auf Dich zu, wie wenn Du einen ordentlichen Betrieb gründen würdest, auch wenn Du nur in Deiner Küche arbeitest.
Silver77 hat geschrieben:
Folgende Mail hat mich dann erreicht:
(...)
um das Gold- und Silberschmiede-Handwerk selbstständig ausüben zu dürfen, ist eine Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerke notwendig. Wir bitten Sie daher, die Eintragung anhand eines Formulars zu beantragen, das wir Ihnen gern zusenden. Dafür benötigen wir allerdings Ihre Anschrift. Für die Anmeldeformalitäten können Sie auch unser digitales Fomularcenter „STARTERCENTER NRW“ nutzen. Dieses finden Sie im Internet unter http://www.hwk-muenster.de.
Für die Eintragung wird eine Gebühr von 120 € erhoben. Zusätzlich sind alle eingetragenen Betriebe beitragspflichtig. Neben dem Handwerkskammerbeitrag ist auch ein Ausbildungsbeitrag zu entrichten, der ausschließlich der Unterstützung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung dient. Natürliche Personen, die erstmalig ein Gewerbe angemeldet haben, werden im Jahr der Anmeldung vom Handwerkskammerbeitrag befreit, der Ausbildungsbeitrag muss jedoch ab dem ersten Jahr entrichtet werden.
(.....)
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. Meine Frage ist dadurch irgendwie nicht beantwortet.

Also versuche ich es mal hier. Vielleicht kann mir ja jemand ein paar Tipps geben.
Ich stecke in folgender Situation:
- ich bin festangestellt
- habe den Meisterbrief im Goldschmiedehandwerk
- möchte nur Nebengewerbe anmelden um zu Hause produzierten Schmuck zu verkaufen, ohne Ärger mit dem Finanzamt.
Wenn Du nach aussen nicht wirbst dann musst Du auch kein Gewerbe anmelden. Ein Gewerbe musst Du anmelden wenn Du im geschäftlichen Verkehr mit Deinen Leistungen auftrittst. Da gehört allerdings schon eine gewerbliche Webseite dazu.
Silver77 hat geschrieben:
- ich will keinen Betrieb gründen und auch nicht ausbilden!!!!
Um keinen Ärger mit dem Finanzamt zu haben genügt es, bei geringen Umsätzen eine Einnahmenüberschussrechnung zu machen, und am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Silver77 hat geschrieben:
Vielen Dank schon einmal im voraus!!
Dann gibt es noch die zweite Möglichkeit ein Gewerbe ohne Hinweis auf Deine Ausbildung anzumelden. Du kannst Schmuckverkauf als Gewerbe anmelden. Ob Du den Schmuck dann selbst herstellst oder kaufst interessiert keinen. In Deiner Werbung sollte dann allerdings nicht mit Anfertigungen und typischen Leistungen eines Goldschmiedemeisters geworben werden, sonst will die HWK den Beitrag nachträglich doch.