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BeitragVerfasst: 09.11.2012, 20:00 
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Goldstaub
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dürfen antike, publizierte Schmuckstücke nachgebaut und als kenntlich gemachte Repliken verkauft werden?
wer kann mir verbindliche Informationen zum Urheberschutz geben?

lg
rolf


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Verfasst: 09.11.2012, 20:00 


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BeitragVerfasst: 09.11.2012, 20:24 
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Goldkorn
Goldkorn
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rolf bulka hat geschrieben:
dürfen antike, publizierte Schmuckstücke nachgebaut und als kenntlich gemachte Repliken verkauft werden?
wer kann mir verbindliche Informationen zum Urheberschutz geben?

lg
rolf

Antik? Also mindestens Jahrzehnte alte Schmuckstücke?
Rechtsverbindlich kann ich dazu nichts sagen aber so wie ich das einschätze, sollte es da keine Probleme geben.
Ich denke, in den allerwenigsten Fällen dürfte die künsterlische Schöpfungshöhe so hoch sein, dass das Urheberrecht überhaupt zum Tragen kommen kann.
Dies würde dann bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gelten.
Ansonsten greifen da wohl eher Patentrecht oder Gebrauchsmusterschutzrechte.
Für Patente ist die normale Dauer 20 Jahre (in Deutschland!), für Gebrauchsmuster noch weit geringer.

PS: Kann es sein, dass ich Dich neulich in einer Doku über die Kelten gesehen habe? :)

_________________
Gruß
Jürgen Schoner



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BeitragVerfasst: 09.11.2012, 21:03 
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Goldkorn
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hi,
du wirst nicht drum rumkommen dich mit den Museen auseinanderzusetzen um erstmal rauszubekommen bei wem die Lizenz liegt.
Generell stimmt es das 70 Jahre nach dem Tod das Lizenzrecht auf den Erben übergeht damit ist es aber nicht erloschen.
vieleicht hilft dir dieser Link

http://www.bildkunst.de/html/body_museen.html

lg
chris


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BeitragVerfasst: 09.11.2012, 21:42 
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Goldkorn
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SweetSmoke hat geschrieben:
...
Generell stimmt es das 70 Jahre nach dem Tod das Lizenzrecht auf den Erben übergeht damit ist es aber nicht erloschen.
...

Das ist definitiv falsch.
Natürlich nicht 70 Jahre nach dem Tod, sondern unmittelbar nach dem Tod, geht das Urheberrecht auf den Erben über.
Und es erlischt 70 Jahre danach.
Siehe:

Wobei die Frage, ob das Urheberrecht überhaupt Anwendung fände, noch offen ist.

_________________
Gruß
Jürgen Schoner



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BeitragVerfasst: 10.11.2012, 10:07 
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Goldstaub
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bei mir dreht es sich da eher um stücke die älter als 1000 jahre sind! erben sind da denke ich nicht mehr zu ermitteln! ;)


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BeitragVerfasst: 10.11.2012, 10:20 
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Und wo sollten da Dir andere Rechte entgegenstehen?

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BeitragVerfasst: 10.11.2012, 10:39 
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Goldstaub
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zum beispiel bei dem Museum, das im Besitz der Stücke ist!
arbeite zur Zeit grad an der Schmuckausstattung der Königin Wisigarde (Domschatzkammer Köln), und der Königin Arnegunde...


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BeitragVerfasst: 10.11.2012, 10:45 
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eben, z.B. die berühmte Himmelsscheibe ist ja tatsächlich gebrauchsmusterrechtlich geschützt
so abwegig ist die Frage von Rolf also nicht
Schmuck von nem Hiddensee-Fund wird ja auch nachgebaut und ist evtl. geschützt worden


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BeitragVerfasst: 10.11.2012, 11:37 
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Den Nachbau eines Originals auch wenn es ein Antikes ist, sich schützen zu lassen hat etwas. :-(

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BeitragVerfasst: 10.11.2012, 12:04 
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das ist ein echt interessantes Thema, da darüber diverse Gerüchte kursieren.

In Bezug auf die Scheibe aus Nebra gabs auch schon Aussagen, dass man die Himmelscheibe nicht nachbauen dürfte, da die Rechte für Repliken daran beim Herrn Meller liegen würden.
Eigentlich kann das nicht sein, da es sich um etwas zu altes für das Urheberrecht handelt. Aber die Vermarktung der Scheibe ist in vollem Gang... die angebotenen Teile wie Ohrringe, Anhänger etc. unterliegen dann wohl wieder dem Urheberrecht... Scheibenreplik wäre demnach möglich. :gruebel:

Andererseits gab es ja auch Leute in der Szene die sagten "ihre Gräber" dürften nicht nachgebaut werden weil sie die ersten waren, die das nachgebaut haben, dass ist natürlich Humbug!

Um ganz sicher zu gehen würde ich dir raten einen Anwalt für Urheberrechtssachen aufzusuchen und nachzufragen, weil wenn das Diözesanmuseum sich die Vermarktungsrechte an dem Wisigardegrab gesichert hat, könnte es da schon Grauzonen geben und Du Post von deren Anwalt bekommen und wie es in Frankreich aussieht ist ja nochmal was anderes
Am besten nen Spezialisten in EU-Recht...

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass es gelinde gesagt eine Fechheit wäre, wenn man Repliken/Rekonstruktionen von Kulturgut verbieten kann aufgrund von Vermarktungsabsichten und damit auch eine handwerkliche Auseinandersetzung mit Geschichte...damit könnte jede handwerkliche Forschung verboten sein in der Rekos gebraucht würden


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