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Email Hochglanzoberfläche beim Grubenschmelz
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Seite 4 von 4

Autor:  Tilo [ 16.03.2017, 12:17 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Email Hochglanzoberfläche beim Grubenschmelz

patentschriften sind nicht schwer zu finden
https://www.google.de/search?q=Aida+Che ... ent+clay&*

bloß ist es für mich recht mühsam, weil englisch

Autor:  Anzeige [ 16.03.2017, 12:17 ]
Betreff des Beitrags: 


Autor:  Tilo [ 16.03.2017, 12:23 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Email Hochglanzoberfläche beim Grubenschmelz

ok, Zwischenergebnis war recht schnell zu finden
nämlich unten auf der englischen Wikiseite zum clay verlinkt
https://www.google.com/patents/US5328775
gleich oben:
Metallpulver
Tapetenkleister
Wasser (öl)
UND:
0,08 bis 3 Gew .-% eines oberflächenaktiven Mittels !
nun muß ich mal weiterlesen, ob das Mittel etwas genauer erklärt wird
hmm, die meinen tenside
die scheinen mir aber auch nicht hitzefest zu sein

was meinen die mit


Originaltext auf Englisch
9. A moldable mixture according to claim 8, wherein said precious metal powder further contains an atomized powder of an alloy of a metal selected from the group consisting of nickel, palladium, zinc, cobalt, beryllium, tin and indium

ist das der Trick, doch Legierungen in kleiner Menge als "Kleber" zu haben?

Autor:  Tilo [ 16.03.2017, 12:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Email Hochglanzoberfläche beim Grubenschmelz

abschließend finde ich keinen Trick, der mir das verfahren physikalisch erklärt
die genannten Zusatzmetalle sollen nur die farbe beeinflussen
angeblich sintert es eben und fertig

Autor:  El Kratzbürscht [ 16.03.2017, 14:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Email Hochglanzoberfläche beim Grubenschmelz

Das anlaufgeschützte enthält Palladium, glaube ich, und die Pinselpaste enthält Bismut. Bismut ist tatsächlich ein verbindendes Agens, aber nur in der Paste vorhanden, nicht in Knet und Syringe.
alles unter 1 Promill.
Mit dem anlaufgeschützten arbeite ich normal nicht(teuer), auf der Paste treten die gleichen Problematiken und Nicht-Problematiken auf, wie auf dem normalen Knetclay.
8 bezieht sich wohl auf einen Abschnitt 8
Die Aufzählung der Metalle soll wohl nur sich deren Verwendungsmöglichkeit offen halten.
Deklarationspflicht ist US mäßig doch sehr streng, da können nicht einfach Allergene wie z.B. Nickel vertwendet werden?

Autor:  Heinrich Butschal [ 12.12.2017, 08:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Email Hochglanzoberfläche beim Grubenschmelz

Auch hier (bei Nickel) gilt: Die Dosis machts

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