das ist ein echt interessantes Thema, da darüber diverse Gerüchte kursieren.
In Bezug auf die Scheibe aus Nebra gabs auch schon Aussagen, dass man die Himmelscheibe nicht nachbauen dürfte, da die Rechte für Repliken daran beim Herrn Meller liegen würden.
Eigentlich kann das nicht sein, da es sich um etwas zu altes für das Urheberrecht handelt. Aber die Vermarktung der Scheibe ist in vollem Gang... die angebotenen Teile wie Ohrringe, Anhänger etc. unterliegen dann wohl wieder dem Urheberrecht... Scheibenreplik wäre demnach möglich.
Andererseits gab es ja auch Leute in der Szene die sagten "ihre Gräber" dürften nicht nachgebaut werden weil sie die ersten waren, die das nachgebaut haben, dass ist natürlich Humbug!
Um ganz sicher zu gehen würde ich dir raten einen Anwalt für Urheberrechtssachen aufzusuchen und nachzufragen, weil wenn das Diözesanmuseum sich die Vermarktungsrechte an dem Wisigardegrab gesichert hat, könnte es da schon Grauzonen geben und Du Post von deren Anwalt bekommen und wie es in Frankreich aussieht ist ja nochmal was anderes
Am besten nen Spezialisten in EU-Recht...
Meine persönliche Meinung dazu ist, dass es gelinde gesagt eine Fechheit wäre, wenn man Repliken/Rekonstruktionen von Kulturgut verbieten kann aufgrund von Vermarktungsabsichten und damit auch eine handwerkliche Auseinandersetzung mit Geschichte...damit könnte jede handwerkliche Forschung verboten sein in der Rekos gebraucht würden