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Woran haben Sie bei der Headline "DIAMANT-SPANN-RING PRINCESS RIVER LUPENREIN" gedacht?
An die Schmuckmarke "Princess"
Keine oder andere Assoziationen an "Princess"
An einen Spannring mit Diamanten im "Princess- Schliff"
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BeitragVerfasst: 22.11.2005, 15:09 
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.

Wissen Sie was das ist:

Princess
1 Stück: 0,36 Carat
LC / IF, Lupenrein
River, hochfeines Weiß, E


Sind Sie sich da ganz sicher? Denn diese Überzeugung kann sehr viel Geld kosten!



Im allgemeinen Sprachgebrauch wird im Zusammenhang mit Schmuck der Name Princess ausschließlich als "Diamant- Schliff" bzw. "Edelstein- Schliff" verstanden. Der seit 1965 anerkannte quadratische "Princess- Schliff" ist neben dem "Brillant- Schliff" einer der Weltweit bekanntesten und hochwertigsten Diamantschliffe überhaupt. Wie bei der Kurzform "Brillant" () wird auch gerne von "Princess- Cut" oder auch nur "Princess" gesprochen. Jeder der sich mit Schmuck und Diamanten auskennt ist dies geläufig.

Unstrittig ist auch, das am 21.07.1953 also 12 Jahre vor dem "Princess-Cut" der Schmuckgroßhändler Carl Engelkemper sich den Namen "Princess" beim als Marke hat Schützen lassen. Dieser Schutz unter der bezieht sich aber nur auf Uhren. Erste am 28.10.1987 lies Engelkemper diese auch auf echte und unechte Schmuckware und am 13.01.2003 auch noch auf Edelsteine, Perlen usw. sprich auf die gesamte Leitklasse 14 ausweiten! Da der Markenname "Princess", - entgegen anderer Spekulationen - auch tatsächlich vom Markeninhaber genutzt wird (Schmuck, Uhren usw.), kann die Bezeichnung "Princess" für Schmuckstücke im geschäftlichen Verkehr tatsächlich eine Verletzung der Rechte an der Marke "Princess" darstellen.

Alle Händler die also im geschäftlichen Verkehr mit dem Namen "Princess" werben, können nach deutschem Recht über die Anwälte (porta Patentanwälte) von Engelkemper Abgemahnt werden. Siehe den exemplarisch Fall Engelkemper gegen Firma GGMF, Titel der Ebay Auktin: "DIAMANT-SPANN-RING PRINCESS RIVER LUPENREIN 3.900€ NEU!" --> . Häufig kann eine solche Abmahnung sogar Privatpersonen treffen, wenn sie z.B. (wie GGMF) bei eBay Waren unter Verwendung geschützter Bezeichnungen für ein paar Euro anbieten. Auch hierbei können die Abmahnungen einen Streitwert von bis zu 200.000 Euro betragen, alleine die Erst- Abmahnkosten OHNE alle folge Kosten bis zu 9.537 Euro.

Eine sehr interessante Frage die sich in diesem beschriebenen Fall bei dem einen oder anderen Leser auftut ist, ob der Markenschutz hier überhaupt zum Zuge kommt. Gab es da nicht den Unterschied ob mit dem Marken- Namen geworben wird oder aber ob der Begriff "Princess" hier lediglich als allgemein verständliche Abkürzung für einen Diamant im "Princess- Schliff" beschreibend verwendet wurde? Im zweiten Fall würde doch das Markenrecht überhaupt nicht greifen! ABER dem ist nicht mehr so!!! Dies ist u.a. möglich geworden da das Oberste Landesgericht Köln in seinem - zu Recht heftig kritisierten - Urteil vom 18.03.2005 () den Begriff des Handelns im geschäftlichen Verkehr extrem weit ausgelegt hat.

Wer ganz sicher gehen will um keine Abmahnung zu erhalten, sollte denn Namen Princess nur so verwenden das deutlich daraus hervorgeht das es sich um einen Stein handelt, sprich Princessschliff, Princessdiamant oder Princesscut schreiben. Auch wenn Schliff im Textzusammenhang gemeint ist und nicht ausdrücklich geschrieben wird, kann abgemahnt werden. Wer bei eBay den Suchbegriff "Princess" eintippt findet immer noch ahnungslose Verkäufer die sich dieser Umstände nicht bewusst sind! Ich habe heute noch in der Kategorie Uhren & Schmuck, 7 Artikel unter dem Begriff "Princess" gefunden, probieren Sie es selber aus.

Grundsätzlich ist der Schutz von Marken unabdingbar und ausdrücklich zu bejahen. Jedoch gibt es immer wieder Personen, die das geltende Recht bis an die Grenzen des Zulässigen ausreizen, und sich schnell auf diese Art bereichern. Meiner Meinung nach: Gerade in diesem Fall hätte man aus mangelnder Unterscheidungskraft den Markenschutz nach bekannt werden dieser Missäre umgehend löschen müssen.

Die Fortsetzung... Folgt bestimmt!






Weiteren Informationen & Hilfe können sie hier abrufen: -->







Siehe auch:
:arrow:
:arrow:

.

_________________


Zuletzt geändert von Adminy am 01.03.2006, 17:09, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: 22.11.2005, 15:09 


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 Betreff des Beitrags: Danke für den Tip !!!
BeitragVerfasst: 21.12.2005, 14:11 
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Hallo und vielen dank für diesen Hinweis. Es ist schon erschreckend das selbst Ebay in keinerleih weise darauf hinweist wo es doch z.B. Filter usw. gibt oder es von anderen in einem größeren masse bekannt gemacht wird. Ich bin gespannt was andere Ebaynutzer und Schmuckliebhaber dazu sagen. Der Begriff "PRINCESS" alleine ist in Ebay über 1000 mal zu finden. Diese müssten dann ja alle von diesm Abmahnwahn betroffen sein. Werde mich mal schlau machen und bei bekannt werden andere für Sie relevanter Themen an Sie denken und es hier Posten.


Gruß aus Hamburg


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 Betreff des Beitrags: Auch gepostet im Ebayforum
BeitragVerfasst: 21.12.2005, 15:04 
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Es ist ein Skandal,

wie manch findige Leute versuchen an das Geld anderer zu kommen. Aber es scheint ganz einfach zu sein! Man versucht einfach sich einen Begriff welcher häufig benutzt wird schützen zu lassen. Wenn dies gelingt hat man quasi eine Gelddruckmaschine und kann jeden teuer abmahnen. Ich selbst habe den Begriff Princess in einer meiner Beschreibungen benutzt, und bin von einem aufmerksamen Bieter informiert worden, daß der Begriff Princess geschützt ist. Ich hatte den Begriff Princess Cut benutzt und ihn jetzt in Princesscut um geändert. Ähnlich verhält es sich bei dem Begriff Traumstein, wo ich selbst abgemahnt wurde.

Hier ein Link zur Debatte im Ebay Forum:

http://forums.ebay.de/thread.jspa?threa ... 5171812037


Anbieter seid also vorsichtig bei der Benutzung dieser
Begriffe. Es wäre schön, wenn Leser, welche ähnliche
Probleme haben oder hatten, hier ihre Erfahrungen schildern würden.

King-of-Jewels


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 Betreff des Beitrags: Ein guter Anfang
BeitragVerfasst: 21.12.2005, 15:22 
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Hallo Ihr lieben,
es sind bereits eine menge Abmahnopfer von "Princess, Cartier, FPS usw. die sich in einem Hilfeforum treffen --> http://www.abmahnopfer.de.vu Dort tauschen die Opfer ihre Erfahrungen aus. Um Zugang zum Forum zu erhalten, wird man gebetten seine komplette Abmahnung per Mail oder Fax zu verschicken.

Diese Prüfung ist notwendig um sicherzustellen, das wirklich nur Betroffene ins Forum gelangen und keiner Angst haben muss, dass seine Beiträge z.B. von den Porta Anwälten oder anderen Kanzleien bzw. unbefugten Personen gelesen werden.


Es muß in jedem Fall was unternommen werden, da sind wir uns alle einig. Dies bekanntmachung im Forum stellt nur den ersten schritt da. ABER es ist ein guter anfang :-)

Lieben Gruß
aus Berlin


Zitat:
Nachtrag Adminy: Das Abmahnforum zieht im Moment auf einen anderen Webspace um. Hier schon mal die neue Adresse >>


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 Betreff des Beitrags: Für Antrag sammeln ;-)
BeitragVerfasst: 21.12.2005, 18:34 
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Ja da haben Sie recht,

das ist ein Skandal. Was denkt Engelkemper sich dabei andere auf so eine Art abzuzocken? Als Lieferant ist Engelkemper ab sofort für mich gestrichen, ich werde bei alle Kollegen die Angelegenheit zur Sprache bringen. Die Mühlen der Deutschen Justiz mahlen hier mal wieder VIEL zu langsam, anders kann ich es mir nicht erklären das noch keine Löschung erfolgt ist. Auf der Website den Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) habe ich folgendes zu dem Thema Löschung gefunden:



Wie kann ich erreichen, dass eine unberechtigt eingetragene Marke
wieder aus dem Register entfernt wird? - Löschungsverfahren:


Es gibt verschiedene Verfahren, die zu einer Löschung einer Marke im Register führen können. Diese Verfahren sind im Markengesetz geregelt. Wer erreichen will, dass eine eingetragene Marke wieder aus dem Register entfernt wird, muss sich zuerst fragen, auf welche Gründe er die Löschung der Marke stützen will, damit er dann das zutreffende Verfahren einleiten kann.

Die verschiedenen Löschungsgründe und Verfahren werden im Folgenden kurz vorgestellt:

1. bla bal bal……..

2. Jemand ist der Meinung, es sei eine schutzunfähige Marke (z.B. ein für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen rein beschreibender Begriff) im Register eingetragen worden.

In diesem Falle kann er beim Deutschen Patent- und Markenamt einen Antrag auf Löschung der Marke stellen, mit der Begründung, die Marke hätte aus absoluten Gründen nicht ins Register eingetragen werden dürfen (§ 54 Markengesetz in Verbindung mit § 50 Markengesetz).

Dieser Antrag ist gebührenpflichtig.Verwenden Sie bitte das Formular W7442

Siehe: http://www.dpma.de/infos/faq/faqm.html#mar12



Hat denn noch keiner diesen Antrag gestellt??
Bin dafür eine Kaffekasse zu eröffnen und für diesen Antrag zu Sammeln denn...
Das Deutsche Patent- und Markenamt kann von Amts wegen (ohne Antrag auf Löschung durch einen anderen)
eine zu Unrecht eingetragene Marke in der Regel nicht mehr löschen. So ist eine Löschung von Amts wegen z.B. ausgeschlossen, wenn eine Marke entgegen


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 Betreff des Beitrags: Nichts als Abzocke ...
BeitragVerfasst: 23.12.2005, 15:17 
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Das ist in meinen Augen reine Abzocke ... mehr nicht.

Da will sich ein "Unternehmen", wenn man es als solches überhaupt noch betiteln darf, auf solch verabscheudigungswürdige Weise finanziell auf Vordermann bringen !!

Die Insolvenz von Privat- und Geschäftsleuten in Kauf zu nehmen, zeigt doch eigentlich nur auf, daß es hier wirklich nur ums "Geld machen" und nicht, wie bereits mehrfach in dem sehr gelungenen Bericht beschrieben, um die Marke "Princess" geht. :flop:

Thema eBay: Was sollen die in Kleinmachnow tun ??? Denen ist es egal, denn dort geht es auch nur ums Geld. Und ohne Angebote, kein Umsatz. Fertig. Mehr wird von eBay-Deutschland nicht erwartet und auch nicht zu erwarten sein !! :flop:


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 Betreff des Beitrags: Und wie ist das bei Uhren???
BeitragVerfasst: 24.12.2005, 02:12 
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Registriert: 13.11.2005, 22:01
Beiträge: 222
Wohnort: Köln
[schild=8 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1 nxu=50385095nx20254]Hallo in die runde..[/schild]

Wie kann es denn aber sein das z.B. der Uhrenhersteller ROLEX / TUDOR in ihren Modellbezeichnungen den Begriff Princess einbinden dürfen?? Wo doch Engelkemper selber Uhren vertreibt? So habe ich zum Beispiel heute bei Ebay folgende Bezeichnungen gesehen:


Tudor Princess Date, völlig NEU OVP!!!

NEU INGERSOLL PRINCESS IN3700BK IN 3700 BK black

ROLEX TUDOR OYSTERDATE PRINCESS ROME DIAL 750 GELBGOLD*



Und so findet man es auch auf der Website der Hersteller. Ist Princess denn nur in Deutschland eine Geschütze Marke oder haben die Uhrenteile von Engelkemper bezogen und somit die Erlaubnis erhalten diesen Namen nutzen zu dürfen?? Bin ein wenig verwundert und habe bisher noch nichts im Internet gefunden was mir dieses schlüssig Erklären kann. :wall: Kann mich da jemand Helfen :shy:


Lieben Gruß
Aus Köln
Nugget


:tannenbaum:
P.s.: Ich wünsche allen ein schönes Weihnachtsfest und wenn wir uns
nicht mehr lesen sollten auch noch einen guten rutsch ins neue Jahr. :partyman:

_________________
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Motto: Mitreden - Meinung sagen - Wissen teilen !!!

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 29.12.2005, 21:59 
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Sind das hier Selbstgespräche einer gespaltenen Persönlichkeit?


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 29.12.2005, 22:56 
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Registriert: 11.11.2005, 00:00
Beiträge: 483
Wohnort: Internet
Anonymous hat geschrieben:
:dumm: Sind das hier Selbstgespräche einer gespaltenen Persönlichkeit?>_<


:unknown: Hallo Anonymus, :unknown:

:nixweiss: Ich habe ehrlich gesagt nicht die leiseste Ahnung was Sie uns mitteilen wollen. :nixweiss:
Dieses Forum ist zwar noch sehr jung aber keiner hat es nötig nur um mehr schein als sein nach außen zu kehren
hier Selbstgespräche zu inszenieren. Als nächste behaupten sie wohl auch noch, dass alle 25 User hier ein und die selbe Person sind.
Und natürlich, ganz vergessen, haben wir nichts Besseres zu tun als diesen Topic über 450-mal zu öffnen nur damit es auch alles echt aussieht.

Wenn Sie schon nichts Sinniges :blah: zu sagen haben, so sollten sie es auch lieber sein lassen. :stumm:
:n178: Auf solche "Worthelden" die hier dann auch noch Anonym Posten, können und wollen wir hier sehr gerne verzichten! :closed

Der Administrator

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BeitragVerfasst: 11.01.2006, 22:44 
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An die "GROßEN" wie z.B. Rolex trauen sich die Anwälte nicht heran. Auch DIOR hat einen Ring, der Princess heißt.
Opfer sind nur wir kleinen, die den Gerichtsvollzieher geschickt bekommen.


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