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Die letzten Beiträge des Themas - Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?
Autor Nachricht
  Betreff des Beitrags:  Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?  Mit Zitat antworten
Heinrich Butschal hat geschrieben:
...Von mir aus sollst Du Recht haben.

Soll sicher nicht bedeuten, dass du dich hier für so eine Art "Exekutivausschuss" hältst, der seinen Sanctus überall dazu geben und stehen sehen muss. (Nein, denke ich nicht) ;-)
Beitrag Verfasst: 18.03.2011, 14:10
  Betreff des Beitrags:  Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?  Mit Zitat antworten
Oh mein Gott, mir fehlen die Worte.

Von mir aus sollst Du Recht haben.
Beitrag Verfasst: 16.03.2011, 20:10
  Betreff des Beitrags:  Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?  Mit Zitat antworten
Es wird zwar nichts helfen, du wirst hier weiterposten, aber ich will mal anraten: versuch dir doch vorher ein bisschen mehr Infos zu beschaffen und nicht so von der Leber weg deinen Tresen-Talk zu verbreiten (Bildung bringt was!-das erspart einem die Nachzahlung von Lehrgeld)
Ohne die Nennung von soviel Werbelinks, könnte man sich dem Eindruck kompletten Unwissens nur schwer erwehren)

Zitat:
Ich kenne nicht ganz Europa, aber in Deutschland kann man eine Anfrage ans Finanzamt stellen und bekommt gerade bei solch wichtigen Fragen ob die eigene Tätigkeit der Mehrwertsteuer unterliegt oder nicht, eine qualifizierte Auskunft.
Ja und zwar ausschließlich schriftlich, wenn's um DIE Anfrage geht! Ich zweifle an deinen Kenntnissen im Allgemeinen und im Besonderen.
Innergemeinschaftliche Leistungen sind MwSt befreit (GB-BRD), alle! und alle anderen (inländisch erbrachte Leistungen) sind immer umsatzbesteuert, d.h. USt/MwSt ist abzuführen (fallweise. vorsteuerbereinigt)
Zitat:
In der Regel, wenn kein Studium für die Ausbildung notwendig war oder sich nach enger Auslegung der Katalogberufe keine Entsprechung findet, dann eben den Bescheid das es ein Gewerbe ist und man für die Umsätze MwSt abführen muss.
Es findet sich immer was!
Zum Glück hat deine "enge Auslegung" keinerlei Bedeutung in irgendeiner Hinsicht. Ich wage aber zu bezweifeln, dass ein Studium da etwas genützt hätte. Dabei ist "abschreiben" so leicht, man muss halt nur die Quellen wissen. ;-) Selbst die Absolventen aus Hanau u. Pforzheim dürfen sich (ohne Meisterprüfung abzulegen) als freischaffend, selbständig (erwerbs)tätig werden. Falls die dumme Frage kommen sollte: nein, sie haben nicht studiert und ja, sie sind in Folge trotzdem keine Gewerbetreibenden, (nur 1 v.v. Beispielen) Das mögen die "Allwissenden" im Goldschmiedegewerbe eben bekanntermaßen nicht, daher braucht hier niemand so psudo-konstruktiv tun.
Die Regel ist nochmal zum mitlesen: es gibt keine Ausschlussgründe, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die eigene Leistung nicht gewerblicher Natur ist oder sein kann. Daher haben auch Autodidakten (hat nichts mit Fahren zu tun), KünstlerInnen, SchaustellerInnen, SeminarabsovlentInnen uvm. eine Lebens- und Erwerbsberechitgung.
Es scheint ausschließlich ein Goldschmiede-Gutachterproblem zu sein, dass nicht sein kann was doch sein darf.
Zitat:
Besser ist diesen Bescheid vor Beginn der Tätigkeit zu bekommen als nach Jahren evtl. hohe Steuernachzahlungen, Gebühren und Strafzinsen auf einmal zahlen zu müssen.
Es wird mühsam deinen Postings zu folgen, weil inhaltlich sich nichts tut. Was für ein unmöglicher Vergleich: besser heute den Bescheid und/oder in 11 Jahren Steuernachzahlung??? (du musst echt viel Probleme haben) - als wäre das ein Automatismus. Den Bescheid gibt es nur vorher, weil vorher besteht keine "Genehmigung zu "Erwerbstätigkeit oder Gewerbausübung, weil man nur MIT Steuernummer ein Gewerbe anmelden kann (und nicht umgekehrt)[(b]. Darum geht es, es geht nicht um's Nachher, Sie wollte wissen, wie zu Stempeln ist usw, wie sie die Möglichkeit sich schaffen kann, ihre Sachen, [b]die sie selber herstelltzu verkaufen.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
- entweder Gewerbe (incl. Einfuhrbest. usw. u.v.m.) oder
- freischaffend
Diesen Bescheid (welchen auch immer) bekommt jeder vor der Betriebsaufnahme! VORHER :!:
Falls irgendwann eine Nachzahlung sich ergeben sollte, dann kann immer -in Berücksichtigung auf die finanzielle Situation- eine Ratenzahlung vereinbart werden. Diesem Gesuch wird aus Erbringungsgründen immer stattgegeben; selbst bei steuerrechlich Verurteilen; das solltest du doch auch wissen (als Gewerbetreibender)! ;-)
Zitat:
Einkommensteuern sind davon ausgenommen, die sind sowieso zu zahlen je nachdem was man verdient.
Mir fehlen die Worte (du postest dich ja selbst fast um die Vernunft) Es sind meines Wissens alle Steuern sowieso zu zahlen - die sind also mitnichten ausgenommen!
Die Bemessungsgrundlage f d EkSt ist ja abhängig vom erwirtschafteten Gewinn, oder? D.h. wo kein Gewinn, da keine EkSt
Und widereinmal! nein: wer die Bemessung der Einkommensteuern nicht ordnungsgemäß vornimmt und einen Teil dadurch nicht oder falsch abgeführt hat, der/die muss selbstverständlich auch diese Fehlbeträge begleichen/nachzahlen)

So, das letzte Wort hast du, das will ich dir nicht nehmen. Es sei denn, es ist wieder etwas halb- oder unrichtiges, das korrigiert werden muss ;-)
Beitrag Verfasst: 16.03.2011, 18:46
  Betreff des Beitrags:  Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?  Mit Zitat antworten
Ich kenne nicht ganz Europa, aber in Deutschland kann man eine Anfrage ans Finanzamt stellen und bekommt gerade bei solch wichtigen Fragen ob die eigene Tätigkeit der Mehrwertsteuer unterliegt oder nicht, eine qualifizierte Auskunft.

In der Regel, wenn kein Studium für die Ausbildung notwendig war oder sich nach enger Auslegung der Katalogberufe keine Entsprechung findet, dann eben den Bescheid das es ein Gewerbe ist und man für die Umsätze MwSt abführen muss.

Besser ist diesen Bescheid vor Beginn der Tätigkeit zu bekommen als nach Jahren evtl. hohe Steuernachzahlungen, Gebühren und Strafzinsen auf einmal zahlen zu müssen.

Einkommensteuern sind davon ausgenommen, die sind sowieso zu zahlen je nachdem was man verdient.
Beitrag Verfasst: 16.03.2011, 16:51
  Betreff des Beitrags:  Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?  Mit Zitat antworten
Heinrich Butschal hat geschrieben:
...eine Anfrage, möglichst mit der Bitte um schriftliche Auskuft...
Sinnlos...
Da es um eine "Betriebsaufnahme" geht, die in irgendeiner Weise steuerpflichtig sein wird, schicken die niemanden zum Plaudern, sondern kommunizieren per Bescheid (soweit ich weiß in ganz Europa) und vorher muss schriftlich eingereicht werden.
Beitrag Verfasst: 16.03.2011, 16:32
  Betreff des Beitrags:  Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?  Mit Zitat antworten
Dr.Gold hat geschrieben:
...
Das Finanzamt bestimmt, was Sache ist ....


Korrekt. Und da ist eine Anfrage, möglichst mit der Bitte um schriftliche Auskuft, wie die eigene Tätigkeit betrachtet wird, der Königsweg. Dann ist man, wenn man alles richtig beschrieben hat, auf der sicheren Seite. Das würde ich in einem solchen Fall dringend empfehlen.
Beitrag Verfasst: 13.03.2011, 23:20
  Betreff des Beitrags:  Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?  Mit Zitat antworten
in deutschland darf jeder stempeln, es muß halt stimmen im rahmen der minimalen gesetzlich erlaubten toleranzen
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
bei gerät ist es dagegen komplizierter
Beitrag Verfasst: 13.03.2011, 22:45
  Betreff des Beitrags:  Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?  Mit Zitat antworten
Heinrich Butschal hat geschrieben:
...Ich kenne eher die steuerrechtliche Praxis und da entsteht bei einer Prüfung schnell mal eine andere Auslegung mit der Folge von horrenden Steuernachzahlungen und Strafen...
Ui, hoffe es war nicht allzu teuer, was du da kennengelernt hast :lach:
Ist ja wieder ein Schmarrn, denn:
Das Finanzamt bestimmt, was Sache ist und nicht irgendein Ich-schätze-mal-Fuzzi in einer Hypothresenkomission! -
Zum Wohlergehen aller ;-)
Und wenn die ihr Ok geben und man das macht, was man angegeben hat, dann bleibt auch alles ok.
Beitrag Verfasst: 13.03.2011, 21:49
  Betreff des Beitrags:  Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?  Mit Zitat antworten
Dann bleibe Du ruhig bei Deiner Interpreation. Ich kenne eher die steuerrechtliche Praxis und da entsteht bei einer Prüfung schnell mal eine andere Auslegung mit der Folge von horrenden Steuernachzahlungen und Strafen.

Wohlgemerkt das hat alles nichts mit der Frage des Op zu tun weil es sich nur auf Deutschland bezieht.
Beitrag Verfasst: 13.03.2011, 21:41
  Betreff des Beitrags:  Re: Stempel noetig bzw. vorgeschrieben?  Mit Zitat antworten
Heinrich Butschal hat geschrieben:
Wenn ich mal von der genannten Webseite zitieren darf:..."Was spricht für eine freiberufliche Tätigkeit?
* Der kreative Anteil ist bei der Arbeit sehr hoch.
* Hochwertige Zusatzausbildungen wurden absolviert, die für die Arbeit notwendig sind.
* Freiberufler ist, wer in seinem Unternehmen allein inhaltlich arbeitet,
* Die Verdienstquelle besteht aus Wissen und Erfahrung auf hohem Niveau.
* Es besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den Kunden.
* Die Dienstleistung und der persönliche Einsatz stehen im Vordergrund.
* Die Bezahlung besteht aus Honoraren.
* Das Know-how der Tätigkeit hat das Niveau eines in den Katalogberufen genannten Akademikers."
Was willst du mehr? Man sollte schon alles durch lesen und nicht mittenraus irgendwas zitieren...
dir fehlt einfach die nötige Fantasie. Trifft alles zu.
Man muss doch nur die handwerklich-künstlerischen und bildnerischen Aspekte hinzuziehen und verstanden haben, was a) da steht und b) dass ein freischaffend-künstlerischer Kulturberuf nicht dieselben Bemessungen haben kann, wie der eines Freiberuflichen Dauerpredigers (Coach).
Schon geht das ganz locker! Alles in Ordnung
Heinrich Butschal hat geschrieben:
Ich kann das Kneten von Silberfiguren und deren Verkauf hier nirgends auch in in Annäherung erkennen.
Das kann ich bei dir gut nachvollziehen. Ich allerdings schon! Es ging aber nicht um Figuren (vielleicht auch) sondern um Schmuck. Deshalb bin ich der Meinung, das geht sofort, 100%, easy und ok!
Beitrag Verfasst: 13.03.2011, 21:34

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