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1. April 2007: Neue Regeln zum Ausbildungsvertrag https://www.entdecke-schmuck.eu/./94464514nx1490/arbeit-ausbildung-kooperationen-f30/1-april-2007-neue-regeln-zum-ausbildungsvertrag-t984.html |
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Autor: | Adminy [ 08.04.2007, 12:55 ] | ||||
Betreff des Beitrags: | 1. April 2007: Neue Regeln zum Ausbildungsvertrag | ||||
. Ausbildungsvertrag Wichtiger Hinweis zum Ausfüllen der Vertragsformulare: Das Berufsbildungsgesetz fordert von den Ausbildungsbetrieben ab dem 1. April 2007 zusätzliche statistische Daten. Die einheitlichen Ausbildungsvertragsformulare wurden entsprechend angepasst. Der Vertrag steht im Word-Format sowie in zwei verschiedenen pdf-Formaten zur Verfügung. Ein pdf-Formular enthält Pull-Down-Menüs und eignet sich gut zum Ausfüllen am PC, das andere Formular ohne Pull-Down-Menüs kann als Vorlage für den Druck eines Durchschreibesatzes verwendet werden. Downloads der Blankoformulare des Berufsausbildungsvertrag: Helft mit das Schmuck-Forum bekannt zu machen, wir freuen uns ganz besonders über zuwachs aus der jüngeren Riege für unsere *** Der Link ist nur für Mitglieder sichtbar. Bitte registriere Dich, oder logge dich ein. *** .. Checkliste für den Ausbildungsvertrag: Ausbildungsvertrag Abkürzung der Ausbildungszeit Verlängerung der Ausbildungszeit Beendigung des Ausbildungsverhältnisses Probezeit Ort der Ausbildung Vergütung Tägliche Ausbildungszeit Urlaub Sonstige Vereinbarungen Ausbildungsvertrag Der Ausbildungsvertrag steht am Anfang des Berufsausbildungsverhältnisses. Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, den wesentlichen Inhalt des Vertrages zwischen dem/der Ausbildenden und dem/der Auszubildenden schriftlich niederzulegen. Zu Beginn der Ausbildung hat der/die Auszubildende dem/der Ausbildenden
vorzulegen. Dem Vertrag beigefügt werden müssen die zeitliche und sachliche Gliederung sowie Art und Ziel der Berufsausbildung, insbesondere der Beruf, für den ausgebildet werden soll und für Jugendliche eine Bescheinigung über eine ärztliche Erstuntersuchung. Der Vertrag ist vom Ausbildenden, dem/der Auszubildenden und bei Jugendlichen auch vom Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Abkürzung der Ausbildungszeit Die in der Ausbildungsordnung vorgegebene Ausbildungsdauer muss verkürzt werden, wenn:
Verlängerung der Ausbildungszeit Auf Antrag des/der Auszubildenden kann die IHK die Ausbildungszeit verlängern, wenn der/die Auszubildende das Ausbildungsziel unverschuldet sonst nicht erreichen würde, insbesondere die Abschlussprüfung voraussichtlich nicht bestehen würde. Dies gilt besonders bei längerer Krankheit. Sollte ein Auszubildender/eine Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestehen, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein/ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden, auch wenn das Ausbildungsverhältnis zum Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung nicht mehr besteht. Beendigung des Ausbildungsverhältnisses Das Ausbildungsverhältnis darf nach Ablauf der Probezeit nur im gegenseitigen Einvernehmen gelöst oder aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Der/die Auszubildende kann ferner den Vertrag kündigen, wenn er/sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will. Allerdings ist dann eine Kündigungsfrist von vier Wochen einzuhalten. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Im Fall von ernsten Auseinandersetzungen muss der erste Schritt der Versuch einer Einigung sein. Dazu ist bei der IHK ein Schlichtungsausschuss eingerichtet. Nur wenn es zu keiner Einigung kommt, ist der Weg zum Arbeitsgericht frei. Probezeit Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Ort der Ausbildung Der Ort der Ausbildung gibt an, wo die Ausbildung tatsächlich stattfindet. Er ist im Berufsausbildungsvertrag einzutragen. Filialbetriebe müssen ggf. die Filialen erwähnen, wenn auch dort ausgebildet werden soll. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Ergänzende Ausbildungsmaßnahmen sind mit Inhalt und Dauer festzulegen. Vergütung Die Ausbildungsvergütung ist für jedes Ausbildungsjahr einzutragen. Sie muss angemessen sein und mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigen. Sofern eine Tarifbindung vorliegt, gelten die Tarifverträge. Tägliche Ausbildungszeit Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hat ihre obere Grenze im Arbeitszeitgesetz bzw. in tariflichen Regelungen. Für Jugendliche ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen.
Bei der Gewährung des Urlaubs ist folgendes zu berücksichtigen: Stand: 11/2007
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