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Pulver zum Silberlöten https://www.entdecke-schmuck.eu/./94464514nx1490/fachfragen-fachbegriffe-fragen-von-laien-an-die-profis-f38/pulver-zum-silberloeten-t4804.html |
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Autor: | HIP26727 [ 04.10.2020, 14:23 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pulver zum Silberlöten |
El Kratzbürscht hat geschrieben: Sitz im UK, . . . Und wie die oben verlinkte "Brexit-Erklärung" tönt, hat man wohl vor, Logistik / Lager / Vertrieb auch dort zu belassen und auszubauen: . . . "- Wir beantragen den AEO-Status, um die Zollabfertigung zu vereinfachen. . . ." "- Wir haben mit unseren Zustellkurieren zusammengearbeitet, um einen papierlosen Export zu erreichen . . ." "- Wir haben unseren Lagerbestand um mehr als 1 Million Pfund erhöht, um die gestiegene Nachfrage zu befriedigen . . ." . . . . . . . . . um zumindest den wildesten Auswüchsen EU-typischer Regulierungswut und idiotischen Restriktionen zu entgehen. Hört sich zumindest nicht so an, als sei man über den neuen Status übertrieben unglücklich. El Kratzbürscht hat geschrieben: Ach so, nationales Recht. Ich dachte, die "böse" EU war das mal wieder. Natürlich war's die 'böse' EU, der aktuell ganz normale Gang der Gesetzgebung: Du willst mal wieder 'ne bescheuerte Verbotsverordnung erlassen, für die Du aber im nationalen Parlament mit gewisser Restintelligenz der Abgeordneten keine Mehrheit findest? Dann gehst Du nach Brüssel, wo die halbwegs demokratisch gewählten nationalen Parlamente nix zu sagen haben. Dort kungelst Du dann (gegen goodwill bei Anderleuts Anliegen) 'ne Mehrheit für 'ne Wischiwaschi-Verordnung in Deinem Sinne aus, die dann in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss, was die nationalen Parlamente auch meist mehr oder weniger zähneknirschend, vor allem aber nach ihrer jeweils ganz eigenen Fasson machen. Und wer bei solchen 'Umsetzungen' stets den Musterknaben abgibt, bedarf wohl keiner weiteren Ausführung. Klar ist die ChemVerbotsV nationales Recht. Andererseit aber auch Ausfluss der . . . "Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [. . .] über die die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen . . ."; . . . die sog. CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging). Tja, und trotzdem hat man bei allem Eifer dieses verteufelte Dihydrogenmonoxid vergessen, shit happens. Da ist wohl bald 'ne umfangreiche Novellierung fällig. D.h., bei dem eminenten Gefahrenpotential wäre wohl eine gesonderte Verordnung, die allen Eventualitäten Rechnung trägt, angemessen. DHMO-Verordnung: Wir warten Btw.: Das ganze Prozedere nennt sich "Legislative", eine der drei tragenden Säulen des demokratischen Rechtsstaates. |
Autor: | Anzeige [ 04.10.2020, 14:23 ] |
Betreff des Beitrags: | |
Autor: | Tilo [ 04.10.2020, 14:49 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Pulver zum Silberlöten |
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