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BeitragVerfasst: 03.08.2006, 17:02 
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Goldschmiedemeister
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Registriert: 05.12.2005, 21:39
Beiträge: 3072
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Die Abweichung darf in Deutschland nach unten weniger als 3 % betragen. In der Schweiz nicht. Daher wird z.B. für die Schweiz überlegiert.

_________________
von: Heinrich Butschal
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Verfasst: 03.08.2006, 17:02 


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BeitragVerfasst: 04.08.2006, 18:37 
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Auszubi
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Registriert: 03.08.2006, 15:52
Beiträge: 21
Wohnort: Vasoldsberg
@ goOse:

Ich kann nur für Österreich schtreiben, wo ich denke, dass ich die rechtlichen Grundlagen doch ganz gut verstanden habe.
Also die 10/1000 Abweichung bei Silberwaren gibt es seit dem Inkrafttreten des PunzG 2000 nicht mehr (keine Toleranzgrenze). Früher hat es das gegeben, aber nur als Abweichung nach unten, d.h. ein Silbergegenstand mit 950/1000 Teilen Silber durfte, ja musste mit 925 gestempelt werden. Diese Rechtslage durfte aber nicht dazu missbraucht werden, Edelmetallgegenstände als "Unecht" zu bezeichnen und somit das Punzierungsgesetz zu umgehen.
Heute, nach dem PunzG2000 darf natürlich auch ein 950er Silber, z.B. aus Peru oder Chile mit 925 gestempelt werden, nicht mehr aber ein Gegenstand, der nur mehr 920/1000 Teile Silber aufweist (war früher möglich). Diese Gegenstände müssen mit dem nächst niedrigen Feinghalt, in diesem Fall also 900 bezeichnet werden. Damit es nicht zur Verwechslung mit einem 900er Gold kommen kann muss in diesem Fall das chem. Zeichen für Silber (Ag) oder Gold (Au) an die 900 anschließen.
Verboten ist nach wie vor das Umgehen der Punzierungsvorschriften, indem ich Edelmetallgegenständen einfach wieder als "unecht" bezeichne. Bei Gegenständen unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestfeingehalt (585 bei Gold, 800 bei Silber und 950 bei Platin) muss das Metall und der Feingehalt angegeben werden, also z.B. 750 Silber (oder Ag).

Schöne Grüße

goldresearch


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BeitragVerfasst: 06.08.2006, 20:58 
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Platincent
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Beiträge: 594
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Hallo goldresearch,

vielen Dank für deine Ausführungen, dieses Thema hat schon für so manche Verwirrung gesorgt. Die Rechtslage die Du beschreibst, gilt wie Du schon sagtest, für Österreicht, aber sie deckt sich recht gut mit einem Artikel, welcher sich auf Deutschland bezog. Insofern gehe ich mal davon aus, das es hier ähnlich sein wird.

Danke nochmals für deine Mühe.
goOse


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BeitragVerfasst: 22.08.2006, 16:59 
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Hallo goOse,
die Methode der Röntgenfluoreszenzanalyse ist nicht mehr ganz neu aber sehr Interessant. Mehr Infos zum Thema findet du hier:

http://www.reclot.de/leist/09gold.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%B6ntg ... enzanalyse
http://www.helmut-fischer.com/globalfil ... say_DE.pdf

Wer mehr wissen möchte gib einfach bei Tante Google "Edelmetall Bestimmung zerstörungsfrei" ein, unter diesen Suchbegriffen findet man jede menge "Futter".


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BeitragVerfasst: 07.10.2006, 10:06 
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Heinrich Butschal hat geschrieben:
Die Abweichung darf in Deutschland nach unten weniger als 3 % betragen. ...


Hallo Heinrich, zehn Tausendteile nach unten bei Schmucksachen aus Gold und Silber. Bei goldenem Gerät fünf und bei silbernem Gerät acht Tausendteile nach unten.

Und die Frage des OP:
Wenn Dein importierter Schmuck keinerlei Stempelung bezüglich einer Feingehaltsangabe enthält, dann kannst Du diesen auch so verkaufen. Allerdings haftest Du selbstverständlich für den beim Verkauf von Dir angegebenen Feingehalt.
Enthält der importierte Schmuck Angaben den Feingehalt betreffend, welche nicht den derzeitigen deutschen gesetzl. Bestimmungen entsprechen, so mußt Du zusätzlich den Feingehalt in Tausendteilen stempeln. Die Abweichungen kannst Du oben nachlesen oder direkt dem Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren ()
entnehmen.

Gruß, Mario.


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BeitragVerfasst: 07.10.2006, 10:17 
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Goldschmiedemeister
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Registriert: 05.12.2005, 21:39
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Da habe ich mich vertan. Danke, 1 % ist richtig.

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von: Heinrich Butschal
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